Immobilienkauf: Bewusste Entscheidung treffen

Beim Kauf eines Hauses, das bekannte Mängel aufweist, können keine Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ein Mann, der ein Haus mit offensichtlichen Feuchtigkeitsschäden und einer notwendigen Pumpinstallation im Keller kaufte, entdeckte nach dem Kauf weitere erhebliche Schäden am Dach. Trotz des Ausschlusses der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag forderte er Schadenersatz, da er arglistige Täuschung vermutete.

Das Landgericht Flensburg (Az.: 7 O 261/22) wies seine Klage ab, da der Mann nicht nachweisen konnte, dass die Verkäufer von den Dachschäden wussten. Zudem war ihm die Kellerproblematik bekannt.

Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit, vor dem Immobilienkauf alle bekannten Mängel sorgfältig zu prüfen und die Risiken abzuwägen. Das Urteil bekräftigt, dass Immobilienkäufer, die über Mängel informiert sind und die Immobilie dennoch kaufen, später keine Ansprüche diesbezüglich geltend machen können.

© immonewsfeed

Verkauf geplant?

Wenn Sie Ihre Immobilie zum höchstmöglichen Preis verkaufen möchten, sind unsere Experten Ihre erste Adresse.
Nutzen auch Sie unsere Erfahrung und Marktkenntnis!

Unser Neues Projekt in Leichlingen
Unverbindliche Visualisierung

Bismarck Duo

2 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 12 Eigentumswohnungen

Unser Neues Projekt in Hilden
Forstbacher Höfe | Nordansicht

Forstbacher Höfe

2 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 9 Eigentumswohnungen